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20.03.13 - Abstimmung über PIN- und Passwortzugriff

Am 21. März wird im Bundestag über die Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft abgestimmt. Damit bekommen Geheimdienste, Polizei- und Zollbehörden Zugriff auf persönliche Daten der Inhaber von Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlüssen. Bei zahlreichen Ausnahmen ist nicht einmal ein Richtervorbehalt für die Herausgabe von PINs und Passwörtern nötig: In Eilfällen, bei Beschlagnahmen und bei Anfragen von Geheimdiensten. Den Anbietern ist es bei Strafe verboten, ihre Kunden über Abfragen der Behörden zu informieren.

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